In Zusammenhang mit der Einführung von Social Business im Unternehmen kommt früher oder später auch die Frage der Einbindung des Betriebsrates auf den Tisch. Im Beitrag Social Media meets Arbeitsrecht: Wozu den Betriebsrat fragen? (Teil 1) gibt Nadia Draxinger einen Überblick über die verschiedenen rechtlichen und praktischen Aspekte:
„Häufig kommt es vor, dass IT-Umsetzung in Unternehmen zunächst ohne Beteiligung des Betriebsrates erfolgt, obwohl dieser von vorne herein hätte einbezogen werden müssen. Darunter fallen auch alle Maßnahmen, die mit Social-Media-Nutzung im Unternehmen zu tun haben. […] Die Aufgabenstellung betrifft vom Mittelstand bis großen Konzern jeden gleichermaßen, und lautet konkret formuliert wie folgt: In welchen Fällen, wie und wann, muss der Betriebsrat beteiligt werden?“
Den vollständigen Beitrag gibt es auf Social Media meets Arbeitsrecht: Wozu den Betriebsrat fragen? (Teil 1)
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1 Kommentar
Absolut wichtiges Thema. Was nützt einem Unternehmen z. B. die berste Social Media Guideline, wenn sie gegen geltendes Arbeitrecht verstößt? Meiner Meinung nach sollte der Betriebsrat von Anfang an mit am Tisch sitzen. Wichtig ist aber auch, in welcher Form man ihn bzw. einen Vertreter einbindet, wie man das Thema Guidelines überhaupt aufs Tapet bringt, etc. Trifft man etwa auf einen Betriebsrat, der weder Social Media affin noch einsichtig, dass es hier Regeln braucht, dann wird es schwierig. Natürich werden regeln von den einzelnen Mitarbeitern auch besser mitgetragen und akzeptiert, wenn sie wissen, der Betriebsrat war von Anfang an eingebunden. Toller Post!