[DE] Social Media meets Arbeitsrecht: Wozu den Betriebsrat fragen? Teil 2

Die Umsetzung von Social Media Maßnahmen geschieht in mitbestimmungspflichtigen Unternehmen jeder Größe häufig ohne Beteiligung des Betriebsrats. Blockiert aber der Betriebsrat eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme, kann das fatale und kostspielige Folgen für den Arbeitgeber haben.

Im Beitrag Social Media meets Arbeitsrecht: Wozu den Betriebsrat fragen? (Teil 1) gab Nadia Draxinger einen Überblick über die verschiedenen rechtlichen und praktischen Aspekte und zeigte, in welchen Fällen, wie und wann Unternehmen der Betriebsrat an der Umsetzung von Social Media Maßnahmen beteiligt werden muss beziehungsweise beteiligt werden sollte.

In zweiten Teil Social Media – Wozu den Betriebsrat fragen? Teil 2 geht die Autorin nun den rechtlichen Schieflagen von Social Media Projekten in Unternehmen auf den Grund.